Gewinnspielbedingungen

Teilnahmebedingungen

„Vabali Spa Hamburg GmbH & Co. KG / In der Trift 1 / 21509 Glinde“

  1. Gewinnspiel und Veranstalter

Veranstalter des Onlinegewinnspiel „Vabali Spa GmbH & Co. KG“ ist Vabali Spa Hamburg GmbH & Co. KG Handelsregister: AG Lübeck HRA 10228 HL; USt-IdNr. DE 320051683. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen:

  1. Teilnahme
    • Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeitende des Veranstalters sowie deren Angehörige.
    • Die Teilnahme an den Gewinnspielen ist ausschließlich bis zum 30.04.2025 möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die genauen Laufzeiten der Gewinnspiele ist wie folgt: 14.04.25 bis 30.04.2025
    • Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt nur über Instagram.
    • Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer*innen vabalispa_official folgen. Das Gewinnspiel liken und somit die Teilnahme bestätigen.
    • Nur unter diesen Bedingungen kann an dem Gewinnspiel teilgenommen werden. Für verspätete und/oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.

  2. Durchführung und Abwicklung

Unter allen vollständigen durchgeführten Registrierungen werden folgende Preise verlost: Hamburg & Düsseldorf jeweils: • 2 Startplätze für den Sunrise Run • 2 hochwertige vabali Lauf-Shirts • 2 vabali Taschen gefüllt mit Lauf-Snacks • 2 Gutscheine für Tageseintritt inkl. Frühstück

  • Die Gewinner*in wird nach Teilnahmeschluss per DM benachrichtigt. Der Gewinn wird spätestens 2 Wochen vor dem Sunrise Run per Post verschickt. Nach Ablauf der Einlösefrist von bis zum 3 Jahren verfällt der Gewinn für den tageseintritt und das Frühstück. Die Teilnahme am Lauf kann nur zu den angebenden
  • Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zu Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

  1. Ausschluss von der Teilnahme
    • Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.

  2. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen.

Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.

  1. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die Sie unter http://www.vabali.de/impressum/ abrufen können.

  1. Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und

-begrenzungen:

  • Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  • Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  • Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
  • Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
  1. Schlussbestimmungen
    • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenem UN-Kaufrechts (CISG).
    • Sollten einzelne dieser Bestimmung ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.